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Mobilitätshilfen und Reisen ins Ausland: Seien Sie vorsichtig
Reisen ins Ausland mit Mobilitätseinschränkungen können beunruhigend sein und erfordern oft eine gute Vorausplanung. Als Experten auf dem Gebiet der Mobilitätshilfen verfügt MobiQuip über umfangreiche Erfahrungen, um unseren Kunden zu helfen, die verschiedenen Reisemethoden zu verstehen, die gefährlich sein könnten, und Wege zu finden, um die damit verbundenen Ängste und Risiken zu mindern. Hier sind einige Bereiche, auf die Sie bei Reisen ins Ausland besonders achten sollten…
Richtlinien für Kreuzfahrtschiffe
Eine Kreuzfahrt scheint eine großartige Option für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu sein, und es gibt sogar Kreuzfahrten, die speziell für Menschen mit Behinderungen konzipiert sind und sicherstellen, dass alle Einrichtungen perfekt für eine Reihe von Mobilitätsproblemen gerüstet sind. Spezielle Kreuzfahrten nur für Behinderte sind jedoch oft weit von dem utopischen Ideal entfernt, das sie zu sein scheinen, und kosten weit mehr als normale Kreuzfahrten. Glücklicherweise gibt es auf einigen der größeren Kreuzfahrtschiffe behindertengerechte Kabinen. Informieren Sie sich also gründlich, bevor Sie eine Reise buchen, um sicherzustellen, dass Sie sich frei bewegen können.
Richtlinien für Flugreisen
Zwar geben einige Fluggesellschaften an, dass behinderte Passagiere ihre Mobilitätshilfen mitnehmen können, doch ist dieses Angebot oft nicht so transparent, wie man es erwarten würde. Einige Fluggesellschaften lassen nur Rollstühle zu, die die Höhenbeschränkungen einhalten, damit sie in den Frachtraum des Flugzeugs passen. In der Regel werden die Passagiere jedoch zuerst in das Fahrzeug verladen. Seit Juli 2007 ist es Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern untersagt, die Beförderung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität zu verweigern, allerdings gilt dies nur für Flüge von Flughäfen in der EU. Die im Jahr 2006 formulierten Vorschriften besagen, dass die Beförderung aus Sicherheitsgründen verweigert werden kann. Darüber hinaus kann die Beförderung auch verweigert werden, wenn es aufgrund der Größe der Flugzeugtüren physisch unmöglich ist, das Flugzeug zu besteigen.
- Vorkehrungen für eingeschränkte Mobilität
Gemäß der EU-Verordnung sind die Flughafenbehörden verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Passagiere mit Mobilitätsproblemen Unterstützung erhalten, z. B. durch das Mitführen von Rollstühlen oder Blindenhunden. Dieser Service muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und alle Mitarbeiter müssen eine Schulung zur Sensibilisierung für Behinderungen erhalten.
- Richtlinien bei Ablehnung durch die Fluggesellschaft
Wenn Menschen mit Mobilitätsproblemen von einem Flug abgewiesen werden, muss die Fluggesellschaft unbedingt eine akzeptable Alternative anbieten. Wenn die Beförderung verweigert wird, muss der reisenden Person außerdem die volle Erstattung der Flugkosten angeboten oder eine Umleitung angeboten werden, mit der sie ihr Ziel erreichen kann. Alle Flughafenbehörden in der EU sind verpflichtet, diese Hilfe zu leisten, und dem Fluggast selbst sollten keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Andere Reisetipps zur Mobilität
Denken Sie daran, dass eine Reise ins Ausland nicht nur mit der Art der Anreise beginnt und endet. Prüfen Sie bei der Buchung einer Unterkunft immer, ob diese geeignet ist. Prüfen Sie bei der Planung von Ausflügen oder Restaurantbesuchen, ob diese behindertengerecht sind. Wenn Sie sich vor Ihrer Reise um diese Dinge kümmern, können Sie sich entspannen und den Urlaub genießen, sobald Sie angekommen sind, denn Sie wissen, dass für alles gesorgt ist.
Tags: Mobilität, Reisen, Kreuzfahrten, Fluggesellschaften,[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

